Domherr
Domherr ist heute der geistliche Titel eines Domkapitulars.[1] Der Titel wird auch in manchen evangelischen Landeskirchen noch für Mitglieder der aus historischen Domkapiteln hervorgegangenen kirchlichen Korporationen verwendet.[2]
Im Alten Reich bezeichnete der Titel Domherr oder Domcellerar adelige Männer, die eine Domherren- oder Domzellerar-Präbende besaßen, also das Anrecht auf die zum Amt gehörenden Bezüge. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, nicht einmal unbedingt geweiht, sondern Beamte geistlicher Fürsten, weshalb auch Kinder und Jugendliche, die Chor- oder Klosterschulen besuchten, nach der Firmung und Tonsurierung Zellarii wurden. Man unterschied – manchmal auch im Chorgestühl getrennte – weltliche und geistliche Domherren. Letztere durften die schwarze Soutane tragen und konnten in das Domkapitel aufgenommen werden, wie man aus den Lebensläufen mehrerer Würzburger Domherren (z. B. Johann Philipp von Frankenstein, Johann Adolph von Hettersdorf oder Johann von Wolfskeel) schließen kann.
Literatur
- Peter Hersche: Die deutschen Domkapitel im 17. und 18. Jahrhundert. Selbstverlag, Bern 1984 (3 Bde., zugl. Habilitationsschrift, Universität Bern).
Weblinks
- Domkapitel historisch, historische Entwicklung und Beschreibung der Aufgaben protestantischer Domherren am Beispiel Merseburg und Naumburg
- Domherren des Alten Reiches im Wissensaggregator Mittelalter und Frühe Neuzeit der Germania Sacra (Prosopographie)
Einzelnachweise
- ↑ Domherr, Bistum Essen, abgerufen im Januar 2026.
- ↑ Zum Tod des Meißner Domherrn Professor Dr. phil. Karlheinz Blaschke. Pressemitteilung des Hochstifts Meißen, 2. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2026.