Amtszeit
Als Amtszeit oder Amtsperiode wird diejenige Zeitspanne bezeichnet, in der ein gewähltes oder zugewiesenes Amt durch eine Person ausgefüllt wird. Nach Ablauf der Amtszeit ist das Amt in der Regel neu- oder wiederzubesetzen.[1][2][3] In gesetzgebenden Organen wird die Amtsperiode Legislaturperiode genannt.
Eine feste Zeitspanne im Sinne einer formellen Dauer, in der jemand ein Amt innehat, ist auf das römisch-rechtliche Institut der Annuität zurückzuführen.[4] Die Begrenzung der Ausübungsdauer eines hohen staatlichen Amtes wurde als Teil der Machtzernierung eingeführt. Mit dem Untergang der römischen Republik verschwanden zunächst auch die Amtszeiten. Die Posten wurden auf unbestimmte Dauer auf des Kaisers Gnaden vergeben und wurden nur durch Tod oder Weisung des Herrschers beendet. Erst mit der Etablierung demokratischer Traditionen durch die Französische Revolution wurde im Zuge der Demokratisierung die Amtszeit ein bestimmendes Bild des Parlamentarismus. Die Definition und Begrenzung der Amtszeit ist daher Ausdruck des Demokratieprinzips.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ rechtswoerterbuch.de: Bundestag, Amtszeit - Definition, Begriff und Erklärung. Abgerufen am 12. Februar 2026.
- ↑ Amtszeit (Deutsches Rechtswörterbuch - DRW). Abgerufen am 12. Februar 2026.
- ↑ Heinrich Wuttke: Codex diplomaticus magni ducatus Posnaniensis. Fries, 1864 (google.de [abgerufen am 12. Februar 2026]).
- ↑ Der Aufbau des römischen Staats. Abgerufen am 12. Februar 2026.